Einlagensicherung in Europa

Die Guthaben der Sparer in Deutschland sind bei den Banken bis zu einem Betrag von 100.000€ gesetzlich gesichert. Darüberhinaus gibt es bei den einzelnen Institutsgruppen freiwillig weit darüber hinaus gehende Sicherungssysteme. Beispielsweise gibt es in der genossenschaftlichen Finanzgruppe, zu der die Volks- und Raiffeisenbanken gehören, über die Sicherungseinrichtung beim BVR für jede einzelne Bank einen sogenannten Institutsschutz.

Dieser funktioniert zuverlässig seit über 80 Jahren und sorgt dafür, dass für jeden Anleger das Guthaben gesichert ist. Parallel zu der Sicherungseinrichtung besteht nun seit 2015 die gesetzlich und aufsichtsrechtlich geforderte zweite Sicherungseinrichtung, mit der in Europa die Sicherungssysteme harmonisiert werden sollen.

Nun gibt es Überlegungen, die in Deutschland über viele Jahrzehnte aufgebaute Einlagensicherung nach und nach in einen europäischen Rahmen zu überführen (EDIS). Begründet wird dies damit, dass das Vertrauen der Einleger in die Sicherheit der Einlagen gestärkt werden soll. Dies kann aus Sicht Deutschlands aber nur funktionieren, wenn zuerst die Risiken in den jeweiligen Bankbilanzen (hoher Anteil an Problemkrediten) abgebaut werden. Sonst besteht die große Gefahr, dass über Kreditausfälle in einem europäischen Land die Schulden vergemeinschaftet werden und gut gefüllte Sicherungssysteme aus Deutschland hierfür herangezogen werden.