Laut EuGH also alles rechtens…

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Anleihekäufe der EZB, die seit vielen Jahren insbesondere aus deutscher Sicht umstritten sind, nun also rechtens sind. Es handele sich nicht um eine verbotene Staatsfinanzierung…

Infolge der Euro-Krise hat die EZB mehrere Kaufprogramme (sog. Quantitative Easing-Programme) aufgelegt, mit denen sie mittlerweile eine Gesamtsumme von fast 2,6 Billionen Euro investiert hat. Laut Statut ist es der EZB untersagt, auf direktem Weg Staaten zu finanzieren. Gelöst hat die EZB dieses Problem dadurch, dass sie die Anleihen auf dem Sekundärmarkt erworben hat. Sprich, sie hat zum Beispiel den Banken, die Staatsanleihen halten, diese Anleihen abgekauft und damit frische Liquidität zur Verfügung gestellt. Die monatlichen Anleihekäufe von zuletzt 15 Mrd. Euro sollen dieses Jahr nun enden. Ab 2019 werden nur noch fällig werdende Papiere durch neue ersetzt, der Gesamtbestand bleibt also stabil.

Die Zusammensetzung des Gesamtportfolios der EZB orientiert sich dabei am sogenannten Kapitalschlüssel, also dem Anteil der einzelnen Länder am EZB-Kapital. Dieser Kapitalschlüssel wiederum errechnet sich aus der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft des jeweiligen Landes. Problematisch wird nach dem jahrelangen Aufkaufen der Anleihen nun die Einhaltung dieser Quoten, da es immer weniger frei handelbare Anleihen auf den Märkten zu kaufen gibt, das Angebot also knapp wird. Dies führt laut aktuellem Bericht in der Wirtschaftswoche dazu, dass der Anteil italienischer Anleihen um 5% höher ist als die rechnerische Quote. Ab Januar 2019 sinkt der Kapitalschlüssel für Italien sogar noch um 0,5%-Punkte. 

Diesen Umstand hat der EuGH nicht in Frage gestellt. Die Richter haben nichts entdeckt, was die Rechtmäßigkeit der Ankaufprogramme beeinträchtigten könnte. Technisch gesehen mag das durchaus richtig sein. Auch, weil die Anleihekäufe durch die einzelnen nationalen Notenbanken abgewickelt werden. Für diese haftet letztlich das jeweilige Land. Aber wie ein problembehaftetes Land dieser Haftung nachkommen will, wenn es auf normalem Weg keine neuen Schulden mehr aufnehmen kann und nur noch durch die EZB finanziert werden kann, das ist doch sehr fraglich. Und wenn dann am Ende die EZB (bzw. diese unter Einbeziehung des ESM) finanziert, haften automatisch alle Länder mit ihrem Anteil mit. Und nachdem der Bestand der Anleihen nicht abgebaut werden soll, bleibt auch die Haftung für diese Anleihen bestehen.

Es bleibt also durchaus spannend, weiter zu beobachten, wie der juristische Streit um die Frage, ob hier Schulden in der EU vergemeinschaftet werden und ob dies rechtens ist, weitergeht.

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