Nationale Risikoanalyse in Sachen Geldwäsche

Nationale Risikoanalyse in Sachen Geldwäsche

Deutschland ist gemäß den Regelungen der Financial Action Task Force (FATF) sowie der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtet, eine Nationale Risikoanalyse (NRA) im Bereich „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ in regel- mäßigen Abständen durchzuführen. Im Dezember 2017 wurde die erste Nationale Risikoanalyse der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen mit Beteiligung von 35 Behörden aus Bund und Ländern gestartet. Für den Bereich der Terrorismusfinanzierung war dabei die aktive Mitarbeit der Nachrichtendienste besonders wichtig. Hierbei wurden auch die in Deutschland aktiven terroristischen Einzelorganisationen einer individuellen Bewertung unterzogen.

Die Nationale Risikoanalyse, die im September 2019 veröffentlicht wurde, dient dazu, eine realistische Stärken-Schwächen-Analyse im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland durchzuführen und bestehende sowie zukünftige Risiken zu erkennen und zu kartieren sowie diese effektiv zu mindern. Die Bundesregierung wird den Anpassungsbedarf analysieren, um Deutschland in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung insgesamt robuster zu machen.

Nach dieser Risikoanalyse ist das Risiko Deutschlands, zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, mittel-hoch, was Stufe 4 auf der fünfstufigen Skala entspricht. Die BaFin hat nun auf ihrer Seite sechs Hauptrisikofelder definiert, in denen der Finanzsektor bzw. der Nicht-Finanzsektor anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind.

1. Anonymität
Dass Geldwäscher anonym bleiben möchten, versteht sich von selbst. Deshalb sind dort Bargeldzahlungen bevorzugt, es hinterlässt eben weniger Spuren. Nicht nur bei Kriminellen ist Bargeld beliebt – auch sonst sind Münzen und Scheine in Deutschland die am meistverwendeten Zahlungsmittel. Bargeld anzunehmen, bleibt aber riskant, da es auch aus Delikten stammen kann.

2. Fintech
Fintechs sind zwar nicht automatisch anfälliger für Geldwäsche. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn innovative Technologien eingesetzt werden, die eine schnelle und anonyme Zahlungsverkehrsabwicklung begünstigen.

3. Finanztransfergeschäfte
Hier besteht ein hohes Risiko, dass ein grundsätzlich legales Geschäft für Zahlungen zur Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Besonders verdächtig sind grenzüberschreitende Bargeldtransaktionen, Finanztransfers in Risikoländer und Krisenregionen.

4. Immobiliensektor
Ein hohes Geldwäscherisiko besteht auch im Immobiliensektor. Wenn nicht die Immobilie direkt, sondern indirekt über einen share-deal erworben wird, kann durch verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen die Identität der dahinterstehenden Personen verschleiert werden.

5. Cross-Border-Threat
Bestimmte grenzüberschreitende Geschäftskonstellationen bergen ein hohes Risiko, die Integrität des deutschen Finanzmarktes zu schädigen. Insgesamt 11 Regionen werden genannt, von denen ein hohes Geldwäscherisiko für Deutschland ausgeht. Dazu zählen u.a. China, Zypern, Türkei, Malta sowie diverse Inseln.

6. Großbanken
Aufgrund der umfangreichen Geschäftstätigkeit, dem hohen Geschäftsvolumen und der internationalen Verflechtung von Großbanken, hat die NRA hier ein hohes Risiko ermittelt. Bei kleinen, regionalen Instituten, besonders im Verbundbereich, ist das Risiko weniger ausgeprägt.